Der Pfarrgemeinderat ist für alle vier Kirchen des Seelsorgebereichts Neuss-Nord zuständig. Er wird von der gesamten Gemeinde gewählt.
Informationen zum Mitwirken im Pfarrgemeinderat, seine Aufgaben, Rechte und Pflichten finden Sie hier: www.dioezesanrat.de, Broschüre "Arbeitshilfe für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und Pastoralkräften fördert er die Entfaltung der Pfarrgemeinde
- hilft dem Pfarrer bei der Ausübung seines Amtes
- nimmt soziale und gesellschafts-politische Aufgaben der Gemeinde eigenverantwortlich war
- fördert und koordiniert die verschiedenen Einrichtungen und Initiativen vor Ort und stimmt die Dienste und Aufgaben in der Gemeinde aufeinander ab
- Initiierung und Förderung der Kooperation mit anderen Gemeinden des Seelsorgebereichs
berichtet dem Erzbischof rechtzeitig beim Freiwerden einer Pfarrstelle